Was passiert mit Posten, die nicht versteigert wurden?
Es besteht die Möglichkeit, dass nicht verkaufte Posten in einer neuen Auktion angeboten werden.

Werden die Auktionsobjekte vor der Versteigerung geprüft oder gereinigt?
Nein. Alle Angaben über Baujahr, Gewicht, Maße und Kilometerstand werden von uns mit bestem Gewissen übernommen, sind jedoch unverbindlich.
Überzeugen Sie sich deshalb am Besichtigungstag selbst von den für Sie interessanten Posten.
Beachten Sie unsere AGB: Gekauft wie besichtigt, keine Rückgabemöglichkeit.

Kann ich von einem Gebot oder einem Zuschlag zurücktreten?
Nein. Ihr Gebot und ein etwaiger Zuschlag sind rechtlich bindend. Sie können nicht von einem abgegebenen Gebot oder einem Zuschlag zurücktreten.
Vor Gebotsabgabe haben sie die Möglichkeit das Objekt zu besichtigen.

Kann ich ersteigerte Ware reklamieren?
Nein. Auf D1 Auktion finden transparente und öffentliche Auktionen statt, ihr Gebot und ein etwaiger Zuschlag sind rechtlich bindend.
D1 Auktion versteigert Objekte in dem Zustand wie sie vom Auftraggeber übernommen werden. Es wird daher kein Gewähr für Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel und Schäden übernommen. Überzeugen Sie sich daher am Besichtigungstag selbst vom Zustand des für Sie interessanten Posten.
Beachten sie unsere AGB: Gekauft wie besichtigt, keine Rückgabemöglichkeit.

Einige Posten sind aus der Auktion verschwunden, warum?
In Ausnahmefällen kann es bei Versteigerungen dazu kommen, dass einzelne Posten, im Namen des Auftraggebers aus einer Auktion entfernt werden müssen und nicht ausgeboten werden können.

Gibt es bei D1 Auktion eine Direktkauf oder Sofortkauf-Möglichkeit?
Nein. Alle Posten bei D1 Auktion können ausschließlich über die jeweilige Auktion ersteigert werden.